Web 2.0 in Unternehmen? Strikte Regeln!?
Offenheit und Vernetzung, Transparenz und Partizipation: Das sind nur einige zentrale Aspekte der neuen Socia Media Anwendungen. Doch wie weit kann sich ein Unternehmen oder eine Institution “öffenen”? Wie steht es um die Privatsphäre, wie um die Betriebsgeheimnisse? Immer mehr Unternehmen definieren daher strikte Regeln, sog. Social Media Policies. Diese regeln den Umgang mit Blog, Wiki, Twitter & Co.
Intel hat eine, SAP etwa und Daimler auch: eine Social Media Policy, in der festgehalten ist, dass in Blog-Kommentaren Betriebsgeheimnisse zu wahren sind. Oder dass sich die Mitarbeiter nicht über den Wettbewerb auszulassen haben.
Sobald ein Unternehmen jedoch z.B. zu Marketingzwecken einen zentralen Twitter-Account oder eine Facebook-Seite einrichten, an dem/der sich mehrere Mitarbeiter beteiligen, reichen Ratgeber nicht. Dann ist das Arbeitsrecht gefragt:
Bei dienstlichem Verhalten kann der Arbeitgeber sehr weitgehende Weisungen erteilen. Genauso, wie er entscheiden kann, welche Inhalte eine Unternehmensbroschüre hat, kann er entscheiden, welche Aussagen Mitarbeiter im Rahmen offizieller Darstellung des Unternehmens im Internet treffen.
(Quelle VDI Nachrichten)
Doch muß es oft gar nicht soweit kommen. Werden Mitarbeiter/innen vorab im Umgang mit Social Media sensibilisiert, können weitreichende juristische Reglementierungen ggf. entfallen. Die Freiheit im Netz zu publizieren setzt zugleich auch immer den vertrauensvollen und sicheren Umgang mit sensiblen Daten voraus. Eigentlich ein Selbstverständnis!
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